Mit der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug haben Sie sich für den Schutz des Klimas entschieden. Dafür werden Sie vom Gesetzgeber belohnt, denn er hat die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt – die Ihnen bares Geld bringt!
Warum?
Mineralölkonzerne und andere Unternehmen, die viel CO2 freisetzen, sind verpflichtet, Treibhausgas zu reduzieren. Weil sie das nicht aus eigener Kraft schaffen, können sie andernorts gespartes CO2 an einer Art CO2-Börse erwerben.
Hier kommen Sie ins Spiel!
Mit Ihrem Elektrofahrzeug tragen Sie zur CO2-Reduktion bei. Wenn Sie diese Ersparnis vermarkten, profitieren Sie direkt von der CO2-Prämie!
Die THG-Quote kann von jedem Halter eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Weiterhin ist es für die THG-Prämie irrelevant, ob Sie das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert haben. Wichtig ist nur, dass Sie als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Die THG-Prämie ist dabei vollkommen unabhängig von bestehenden Förderungen, wie beispielsweise dem Umweltbonus.
Die E-Autoförderung kann jedoch nur für Elektrofahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge beantragt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Art von Fahrzeug Sie besitzen, so können Sie das einfach in der Zulassungsbescheinigung nachprüfen. Sie erhalten nur Geld für Ihr E-Auto, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Bereich P3 das Wort “Elektro” steht und im Bereich 10 die Zahlen “0004”. Diese Felder geben übrigens die Art des Kraftstoffs an.
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: www.dat.de/co2/ oder www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf.
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.